Es gibt mehrere Wege und Möglichkeiten, eine ambulante Rehabilitation einzuleiten:
1.) Als Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt wegen Herz- oder
Gefäßerkrankung - diese Maßnahme beginnt unmittelbar im Anschluss an einen stationären
Aufenthalt oder binnen etwa 2 Wochen danach. Die Einleitung und notwendigen Formalitäten des Rehaantrages erfolgen durch den Sozialdienst des Krankenhauses.
2.) Die Rehabilitation wird von Ihnen bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer
Rentenversicherung beantragt. In der Regel ist eine Befürwortung durch den Hausarzt
oder einen Herz- oder Gefäßspezialisten hilfreich. Wenn bei Ihnen eine Herz- oder
Gefäßerkrankung vorliegt, kann eine Rehabilitation etwa alle vier Jahre durchgeführt
werden - bei Komplikationen, akuten Verschlechterungen und ähnlichen Umständen auch vorzeitig.
Unabhängig davon können Sie selbstverständlich jederzeit Rehabilitationsmaßnahmen
für eine Woche oder mehr in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten dafür selbst tragen.
Bei Fragen zur Einleitung und Beantragung einer Rehabilitation ist Ihnen das Team von Cardiowell gerne behilflich.
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